Hundesteuer: Hund abmelden
Wenn Sie keinen Hund mehr halten oder aus der Stadt Bremen wegziehen, müssen Sie Ihren Hund abmelden.
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Basisinformationen
Sie sind verpflichtet, Ihren Hund steuerlich abzumelden, wenn:
- Sie den Hund nicht mehr halten oder
- Sie mit dem Hund aus der Stadt Bremen wegziehen.
Ziehen Sie aus der Stadt Bremen in eine andere Gemeinde um, müssen Sie Ihren Hund in der Stadt Bremen abmelden. Informieren Sie sich bei der neuen Gemeinde über die dortige Hundesteuerpflicht.
Falls Sie innerhalb der Stadt Bremen umgezogen sind, ist keine Abmeldung erforderlich. In diesem Fall teilen Sie aber bitte der Hundesteuerstelle im Finanzamt Bremen formlos Ihre neue Adresse mit.
Voraussetzungen
- Die Hundehaltung wurde beendet.
- Sie haben den Hund bisher in der Stadt Bremen gehalten und machen das jetzt nicht mehr. Zum Beispiel:
- Der Hund ist gestorben.
- Sie ziehen aus der Stadt Bremen weg.
- Sie haben den Hund an jemand anderen gegeben.
- Sie haben den Hund ins Tierheim gegeben.
- Der Hund ist entlaufen und Sie gehen davon aus, dass er nicht mehr zurückkommt.
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Ablauf
Die Abmeldung können Sie wie folgt vornehmen:
Online
- Die Abmeldung können Sie online mithilfe der Onlineplattform „Mein ELSTER “ vornehmen.
- Hierfür ist eine einmalige Registrierung in „Mein ELSTER“ oder eine Anmeldung ohne Registrierung mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises erforderlich.
Schriftlich
- Füllen Sie das Formular aus. Den Link zum Formular finden Sie unter „Formulare“.
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Benötigte Unterlagen
- Bitte reichen Sie das zur Verfügung gestellte Abmeldeformular ein und geben Sie die Hundesteuermarke ab. Darüber hinaus reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Verkauf oder Verschenken des Hundes:
- Angabe von Name und die Adresse des neuen Inhabers/ der neuen Inhaberin.
- Verstorbener Hund:
- Bescheinigung vom Tierarzt oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt, die den Tod bestätigt.
- Hund ins Tierheim gegeben:
- Kopie des Aufnahmevertrages des Tierheims.
- Umzug:
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Formulare
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Gebühren / Kosten
Zu viel gezahlte Hundesteuer wird für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht erstattet.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Ein Hund muss innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Haltung in der Stadtgemeinde Bremen abgemeldet werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Dauer der Bearbeitung kann mehrere Wochen betragen.
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 04.11.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.