Wenn Sie keinen Hund mehr halten oder aus der Stadt Bremen wegziehen, müssen Sie Ihren Hund abmelden.
Sie sind verpflichtet, Ihren Hund steuerlich abzumelden, wenn:
Ziehen Sie aus der Stadt Bremen in eine andere Gemeinde um, müssen Sie Ihren Hund in der Stadt Bremen abmelden. Informieren Sie sich bei der neuen Gemeinde über die dortige Hundesteuerpflicht.
Falls Sie innerhalb der Stadt Bremen umgezogen sind, ist keine Abmeldung erforderlich. In diesem Fall teilen Sie aber bitte der Hundesteuerstelle im Finanzamt Bremen formlos Ihre neue Adresse mit.
Formulare
Hundesteuer Abmeldung
Aktualisiert am 09.09.2025