Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Bremens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.
Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Bremens befördern? Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.
Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.
Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.
Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
29,50 EUR
- 16,00 EUR für das Überführungszeugnis
- 13,50 EUR für den Leichenpass
Es wird eine Rechnung ausgestellt und dem Bestatter mitgegeben.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Der Leichenpass wird unverzüglich ausgestellt.
Aktualisiert am 31.01.2025