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Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt Partnerschaft und Familie

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

  • Basisinformationen

    Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft.

    Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

    Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.

    Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

    Voraussetzungen

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.

  • Ablauf

    Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Die Antwort der Alleinerziehenden kann per Onlinedienst oder per Papierformular erfolgen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.

    Weitere Hinweise

    Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    In der Regel 2 Wochen nach Erhalt der Aufforderung.

    Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 21.07.2025

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