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Jagdbezirk in den Jagdschein eintragen lassen

Flächen, auf denen Sie jagen dürfen, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen müssen Sie die Eintragungen anpassen lassen.

  • Basisinformationen

    Auf dem Jagdschein ist die Fläche eingetragen, auf der Sie jagen dürfen – der Jagdbezirk. Sollte sich die Fläche nach Erteilung des Jagdscheins ändern, müssen Sie dies auf Ihrem Jagdschein entsprechend anpassen lassen.

    Die zuständige Behörde an Ihrem Wohnsitz aktualisiert die Angaben zur Jagdausübungsfläche.

    Voraussetzungen

    • Sie haben bereits einen Jagdschein.
    • Ihre Jagdausübungsfläche hat sich geändert.
  • Ablauf

    • Den Antrag können Sie schriftlich per Post oder persönlich stellen.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
      • Das Antragsformular kann vor Ort bei der zuständigen Stelle ausgefüllt werden oder Sie erhalten das Formular auf Anfrage per E- Mail.
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
    • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
  • Benötigte Unterlagen

    • Jagdschein
    • Nachweise zur Fläche, auf welcher Sie jagen dürfen:
      • Jagdpachtvertrag
      • Eigentumsnachweis bei Eigenjagd
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung der Umweltverwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV)".

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Einzelfallabhängig.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 20.07.2026

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