Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, müssen Sie einen Jagdschein mit sich führen. Diesen müssen Sie beantragen.
Wenn Sie in Deutschland jagen, benötigen Sie Ihren Jagdschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen.
Möchten Sie regelmäßig jagen, müssen Sie einen Jahresjagdschein beantragen. Die zuständige Behörde stellt einen Jagdschein für ein oder 3 Jahre aus. Der Jahresjagdschein gilt jedoch für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre.
Falls Sie nicht regelmäßig jagen möchten, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen, der für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig ist.
Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Jagdschein aus.
(Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung für die innere Verwaltung (InKostV)".
1 Jahr bis 3 Jahre Der Jahresjagdschein gilt für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre.
Das Jagdjahr beginnt am 01.April und endet am 31.März.
14 Tage Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.
4 Wochen bis 8 Wochen
Aktualisiert am 31.03.2026