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Jagdschein erstmalig beantragen

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  • Hobby und Freizeit

Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, müssen Sie einen Jagdschein mit sich führen. Diesen müssen Sie beantragen. 

  • Basisinformationen

    Wenn Sie in Deutschland jagen, benötigen Sie Ihren Jagdschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen. 

    Möchten Sie regelmäßig jagen, müssen Sie einen Jahresjagdschein beantragen. Die zuständige Behörde stellt einen Jagdschein für ein oder 3 Jahre aus. Der Jahresjagdschein gilt jedoch für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre.

    Falls Sie nicht regelmäßig jagen möchten, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen, der für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig ist.

    Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Jagdschein aus.

    Voraussetzungen

    • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt. 
    • Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
    • Sie verfügen über die körperliche Eignung.
    • Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
    • Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.
  • Ablauf

    • Den Antrag können Sie schriftlich per Post oder persönlich stellen.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
      • Das Antragsformular finden Sie unter "Formulare"
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

    Weitere Hinweise

    • Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Jagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an.
    • Sie müssen den Jagdschein dabei haben und ihn bei Kontrollen von Jagdschutzberechtigten oder Polizeibeamt:innen gegebenenfalls vorzeigen. 
  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass als Kopie
    • Zeugnis der Jägerprüfung
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

      (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)

  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung für die innere Verwaltung (InKostV)".

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    1 Jahr bis 3 Jahre Der Jahresjagdschein gilt für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre.
    Das Jagdjahr beginnt am 01.April und endet am 31.März.
    14 Tage Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    4 Wochen bis 8 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 31.03.2026

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