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Jagdschein für Ausländer:innen ohne Hauptwohnsitz in Deutschland erstmalig beantragen

Wenn Sie als Ausländer:in in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Jagdschein für Ausländer:innen mit sich führen. Diesen müssen Sie beantragen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen deutschen Jagdschein. 

    Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie einen Tages- oder Jahresjagdschein für Ausländer:innen beantragen.

    Möchten Sie regelmäßig jagen, müssen Sie einen Jahresjagdschein beantragen. Die zuständige Behörde stellt einen Jagdschein für ein oder 3 Jahre aus. Der Jahresjagdschein gilt jedoch für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre.

    Falls Sie nicht regelmäßig jagen möchten, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen, der für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig ist.

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • Ihr Hauptwohnsitz ist nicht in Deutschland
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bestandene Jägerprüfung im Ausland, die mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar ist oder vergleichbaren Nachweis
    • Besitz eines gültigen Jagdscheins Ihres Heimatlandes
  • Ablauf

    • Den Antrag können Sie schriftlich per Post oder persönlich stellen.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
      • Das Antragsformular finden Sie unter "Formulare"
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

    Weitere Hinweise

    • Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Jagdscheins für Ausländer:innen ablehnt, fallen Gebühren an. 
    • Sie müssen den Jagdschein dabei haben und ihn bei Kontrollen von Jagdschutzberechtigten oder Polizeibeamt:innen gegebenenfalls vorzeigen.
  • Benötigte Unterlagen

    • Ausweis
    • in den letzten 3 Jahren erteilter Jagdschein des Heimatlandes
    • gegebenenfalls Zeugnis der Jägerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

      (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)

  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung für die innere Verwaltung (InKostV)".

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    1 Jahr bis 3 Jahre Der Jahresjagdschein gilt für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre.
    Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
    14 Tage Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinander folgende Tage.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    4 Wochen bis 8 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 31.03.2026

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