Wenn Sie als Ausländer:in in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Jagdschein für Ausländer:innen mit sich führen. Diesen müssen Sie beantragen.
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen deutschen Jagdschein.
Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie einen Tages- oder Jahresjagdschein für Ausländer:innen beantragen.
Möchten Sie regelmäßig jagen, müssen Sie einen Jahresjagdschein beantragen. Die zuständige Behörde stellt einen Jagdschein für ein oder 3 Jahre aus. Der Jahresjagdschein gilt jedoch für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre.
Falls Sie nicht regelmäßig jagen möchten, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen, der für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig ist.
(Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung für die innere Verwaltung (InKostV)".
1 Jahr bis 3 Jahre Der Jahresjagdschein gilt für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre.
Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
14 Tage Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinander folgende Tage.
4 Wochen bis 8 Wochen
Aktualisiert am 31.03.2026