Jagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Wenn Ihr Jagdschein abhandengekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
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Basisinformationen
Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.
Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.
Voraussetzungen
- Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
- Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
- Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.
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Ablauf
- Den Antrag können Sie schriftlich per Post oder persönlich stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Das Antragsformular kann vor Ort bei der zuständigen Stelle ausgefüllt werden oder Sie erhalten das Formular auf Anfrage per E- Mail.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.
Weitere Hinweise
Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.
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Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Lichtbild
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung der Umweltverwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV)".
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
1 Jahr bis 3 Jahre Der Ersatz für einen Jahresjagdschein gilt höchstens 3 Jahre.
14 Tage Der Ersatz für einen Tagesjagdschein gilt höchstens für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Einzelfallabhängig.
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 20.07.2026