Ihre Jahresmeldung müssen Sie nach Ablauf eines Kalenderjahres spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres abgeben.
Nachdem die Künstlersozialabgabe von der Künstlersozialkasse abgerechnet wurde, müssen Sie den geforderten Betrag innerhalb eines Monats zahlen.
Wenn Sie monatliche Vorauszahlungen zahlen müssen, so werden diese immer zum 10. des Folgemonates fällig.
Beispiel: Die Vorauszahlung für den Monat März müssen Sie bis zum 10. April zahlen.
1 Woche bis 4 Wochen
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Allgemeines und Verfahren auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Künstlerische/publizistische Tätigkeiten und Abgabesätze auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Künstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung mit Ausnahmen zur Bemessungsgrundlage auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Alle Informationsschriften und Checklisten im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Häufige Fragen (FAQ) zu Unternehmen und Verwertern auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Aktualisiert am 21.07.2025