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Jugendfalknerjagdschein erstmalig beantragen

Wenn Sie als Jugendliche:r die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben möchten, müssen Sie einen Jugendfalknerjagdschein mit sich führen. Diesen müssen Sie beantragen. 

  • Basisinformationen

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen Falknerjagdschein. Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen ein Jugendfalknerjagdschein ausgestellt werden. Sie müssen dafür mindestens 16 Jahre alt sein. 

    Für die erstmalige Ausstellung eines Jugendfalknerjagdscheins müssen Sie eine Jägerprüfung in Deutschland bestanden haben. 

    Mit einem Jugendfalknerjagdschein dürfen Sie nur jagen, wenn mindestens eine jagdlich erfahrene Person dabei ist. Diese Person muss entweder ein Elternteil oder jemand sein, den Ihre Eltern dafür schriftlich als Aufsichtsperson beauftragt haben.

    Möchten Sie regelmäßig jagen, müssen Sie einen Jahresjagdschein beantragen. Die zuständige Behörde stellt einen Jagdschein für ein Jahr aus. 

    Falls Sie nicht regelmäßig jagen möchten, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen, der für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig ist.

    Mit einem Falknerjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • Nachweis über bestandene Falknerprüfung
    • Besitz eines in Deutschland erteilten Jugendjagdscheins oder besonderen Jugendjagdscheins für Falkner
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • Ablauf

    • Den Antrag können Sie schriftlich per Post oder persönlich stellen.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
      • Das Antragsformular finden Sie unter "Formulare"
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

    Weitere Hinweise

    • Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Jugendfalknerjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an.
    • Sie müssen den Jugendfalknerjagdschein dabei haben und ihn bei Kontrollen von Jagdschutzberechtigten oder Polizeibeamt:innen gegebenenfalls vorzeigen.
  • Benötigte Unterlagen

    • Ausweis
    • Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner
    • Zeugnis der Falknerprüfung
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

      (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)

    • Einwilligung der sorgeberechtigten Person
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung für die innere Verwaltung (InKostV)".

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    1 Jahr Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
    14 Tage Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    4 Wochen bis 8 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 31.03.2026

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