Jugendfalknerjagdschein für Ausländer:innen ändern lassen
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jugendfalknerjagdschein für Ausländer:innen eintragen lassen.
-
Basisinformationen
Hat sich nach Ausstellung des Jugendfalknerjagdscheins für Ausländer:innen Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Die Änderung lassen Sie von der Behörde vornehmen, die den Jugendfalknerjagdschein für Ausländer:innen ausgestellt hat. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus dem Ausland nach Deutschland verlegt haben, müssen Sie sich hingegen an die Behörde wenden, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist.
Voraussetzungen
- bereits ausgesteller Jugendfalknerjagdschein für Ausländer:innen
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
-
Ablauf
- Den Antrag können Sie schriftlich per Post oder persönlich stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Das Antragsformular kann vor Ort bei der zuständigen Stelle ausgefüllt werden oder Sie erhalten das Formular auf Anfrage per E- Mail.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
-
Benötigte Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein
- Falknerjagdschein
-
Zuständige Stellen
-
Gebühren / Kosten
Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung der Umweltverwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV)".
-
Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Es gibt keine Fristen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Einzelfallabhängig.
-
Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 10.06.2026