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Jugendfalknerjagdschein für Ausländer:innen erstmalig beantragen

Wenn Sie als jugendliche/r Ausländer:in in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben möchten und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Jugendfalknerjagdschein für Ausländer:innen mit sich führen. Diesen müssen Sie beantragen. 

  • Basisinformationen

    Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen Falknerjagdschein und Jagdschein. Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen ein Jugendfalknerjagdschein für Ausländer:innen ausgestellt werden. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. 

    Den Jugendfalknerjagdschein für Ausländer:innen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Falknerprüfung und Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie einen Tages- oder Jahresjagdschein für Ausländer:innen beantragen. 

    Möchten Sie regelmäßig jagen, müssen Sie einen Jahresjagdschein beantragen. Die zuständige Behörde stellt einen Jagdschein für ein Jahr aus. 

    Falls Sie nicht regelmäßig jagen möchten, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen, der für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig ist.

    Mit einem Jugendfalknerjagdschein für Ausländer:innen dürfen Sie nur jagen, wenn mindestens eine jagdlich erfahrene Person dabei ist. Diese Person muss entweder ein Elternteil oder jemand sein, den Ihre Eltern dafür schriftlich als Aufsichtsperson beauftragt haben.

    Mit einem Jugendfalknerjagdschein für Ausländer:innen dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.

    Den Jugendfalknerjagdschein für Ausländer:innen beantragen Sie bei der Behörde, die für das Gebiet zuständig ist, in dem Sie die Beizjagd überwiegend ausüben möchten.

    Voraussetzungen

    • bei Ausstellung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • Hauptwohnsitz nicht in Deutschland
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • Nachweis der Eignung zur ordnungsgemäßen Jagdausübung
    • bestandene Falknerprüfung
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • Ablauf

    • Den Antrag können Sie schriftlich per Post oder persönlich stellen.
    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
      • Das Antragsformular finden Sie unter "Formulare"
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

    Weitere Hinweise

    • Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Jugendfalknerjagdscheins für Ausländer:innen ablehnt, fallen Gebühren an. 
    • Sie müssen den Jagdschein dabei haben und ihn bei Kontrollen von Jagdschutzberechtigten oder Polizeibeamt:innen gegebenenfalls vorzeigen.
  • Benötigte Unterlagen

    • Ausweis
    • in den letzten 3 Jahren erteilter Jagdschein des Heimatlandes
    • in den letzten 3 Jahren erteilter Falknerjagdschein des Heimatlandes
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

      (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)

    • Einwilligung der sorgeberechtigten Person
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung für die innere Verwaltung (InKostV)".

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    1 Jahr Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
    14 Tage Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    4 Wochen bis 8 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 31.03.2026

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