Wenn Sie als Jugendliche:r die Jagd ausüben möchten, müssen Sie einen Jugendjagdschein mit sich führen. Diesen müssen Sie beantragen.
Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie einen Jagdschein. Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen ein Jugendjagdschein ausgestellt werden. Sie müssen dafür mindestens 16 Jahre alt sein.
Für die erstmalige Ausstellung eines Jugendjagdscheins müssen Sie eine Jägerprüfung in Deutschland bestanden haben.
Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur jagen, wenn mindestens eine jagdlich erfahrene Person dabei ist. Diese Person muss entweder ein Elternteil oder jemand sein, den Ihre Eltern dafür schriftlich als Aufsichtsperson beauftragt haben.
Möchten Sie regelmäßig jagen, müssen Sie einen Jahresjagdschein beantragen. Die zuständige Behörde stellt einen Jagdschein für ein Jahr aus.
Falls Sie nicht regelmäßig jagen möchten, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen, der für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig ist.
Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.
(Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung für die innere Verwaltung (InKostV)".
1 Jahr Jahresjagdschein
Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
14 Tage Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
4 Wochen bis 8 Wochen
Aktualisiert am 31.03.2026