Wenn Sie als jugendliche/r Ausländer:in in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Jugendjagdschein für Ausländer:innen mit sich führen. Diesen müssen Sie beantragen.
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen Jagdschein. Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen ein Jugendjagdschein für Ausländer:innen ausgestellt werden. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Den Jugendjagdschein für Ausländer:innen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Sofern Sie den Nachweis über eine deutsche Jägerprüfung nicht erbringen, können Sie einen Tages- oder Jahresjagdschein für Ausländer:innen beantragen.
Möchten Sie regelmäßig jagen, müssen Sie einen Jahresjagdschein beantragen. Die zuständige Behörde stellt einen Jagdschein für ein Jahr aus.
Falls Sie nicht regelmäßig jagen möchten, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen, der für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig ist.
Mit einem Jugendjagdschein für Ausländer:innen dürfen Sie nur jagen, wenn mindestens eine jagdlich erfahrene Person dabei ist. Diese Person muss entweder ein Elternteil oder jemand sein, den Ihre Eltern dafür schriftlich als Aufsichtsperson beauftragt haben.
Mit einem Jugendjagdschein für Ausländer:innen dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.
Den Jugendjagdschein für Ausländer:innen beantragen Sie bei der Behörde, die für das Gebiet zuständig ist, in dem Sie die Jagd überwiegend ausüben möchten.
(Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung für die innere Verwaltung (InKostV)".
1 Jahr Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
14 Tage Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
4 Wochen bis 8 Wochen
Aktualisiert am 31.03.2026