Jugendjagdschein für Ausländer:innen - Jagdbezirk eintragen lassen
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.
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Basisinformationen
Haben sich nach Erteilung des Jugendjagdscheins für Ausländer:innen Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendjagdschein für Ausländer:innen
- Änderung der Jagdausübungsfläche
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Ablauf
- Den Antrag können Sie schriftlich per Post oder persönlich stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Das Antragsformular kann vor Ort bei der zuständigen Stelle ausgefüllt werden oder Sie erhalten das Formular auf Anfrage per E- Mail.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
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Benötigte Unterlagen
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung der Umweltverwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV)".
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Es gibt keine Fristen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Einzelfallabhängig.
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 20.07.2026