Bei der Zuteilung eines Kennzeichens wird in der Regel eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die kein Einfluss besteht.
Wird jedoch eine besondere Buchstaben- und Zahlenkombination gewünscht, kann ein solches Kennzeichen als Wunschkennzeichen im Rahmen der Verfügbarkeit beantragt werden.
Bei der Auswahl von Kennzeichen sind Umlaute, Kombinationen mit den
- Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS
- Zahlenkombinationen 18 und 88 sowie
- Buchstaben- und Zahlenkombinationen AH/HH/FG 420/204
nicht erlaubt.
Kennzeichenreservierungen mit den genannten Kombinationen, die möglicherweise in der Vergangenheit vorgenommen wurden, dürfen ab sofort nicht mehr zugeteilt werden.
Aktualisiert am 01.08.2024