Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.
Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die beträgt für jedes Kind 255,00 Euro.
Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.
Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Voraussetzungen, die für Sie als Eltern gelten:
Voraussetzungen, die für Ihr Kind gelten:
Beispielsweise Nachweis der Schul-/Berufsausbildung des Kindes, Schwerbehindertenausweis.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zum Kindergeld auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Die wichtigsten Merkblätter, Formulare und Anträge der Familienkasse zum Download
Antrag auf erneute Mitteilung Ihrer steuerlichen Informationsnummer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern
Informationen zum Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland auf der Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Informationen zum Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen
Informationen zum Kindergeld für Staatsangehörige Bosniens, des Kosovo, Montenegros, Serbiens
Informationen zum Kindergeld für Staatsangehörige der Türkei
Informationen zum Kindergeld für Staatsangehörige Marokkos
Informationen zum Kindergeld für Staatsangehörige Tunesiens
ELFE auf dem Bremer Portal für Mitnutzung
Aktualisiert am 21.07.2025