Sie möchten Zuwendungen für das Kita-Frühstück in Sozialindex-Einrichtungen mittels Festbetrags-Pauschale pro Platz beantragen? Erfahren Sie hier mehr.
Förderung von Frühstücksangeboten nach DGE-Standards in Kindertageseinrichtungen in sozial und wirtschaftlich benachteiligten städtischen Lagen (zum Beispiel über Sozial-Index definiert) mit Pro-Platz-Pauschale von 16,65 Euro pro Monat.
Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und Verfügbarkeit der Gesamtfördermittel.
Betriebsort der Kindertageseinrichtung muss über den Kita-Sozial-Index Bremen als sozial und wirtschaftlich benachteiligte Lage eingestuft sein.
Den Antrag auf Förderung können Sie online, schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Online-Beantragung
Wenn Sie den Antrag schriftlich oder persönlich stellen wollen, nehmen Sie bitte vorher per E-Mail-Kontakt zur zuständigen Stelle auf.
Online-Antragsportal Förderung von Frühstücksangeboten nach DGE-Standards
Das Zuwendungsportal des Senators für Kinder und Bildung bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Anträge auf Zuwendungen online in Anspruch zu nehmen.
gebührenfrei
Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums bei der zuständigen Stelle einzureichen. Die genaue Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises finden Sie im Zuwendungsbescheid.
Die Dauer der Antragsbearbeitung ist einzelfallabhängig.
Aktualisiert am 06.02.2026