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KiQuTG-Mittel zur Verbesserung des Ernährungsangebotes in Kindertageseinrichtungen mit regelmäßigem Frühstück beantragen

Sie möchten Zuwendungen für das Kita-Frühstück in Sozialindex-Einrichtungen mittels Festbetrags-Pauschale pro Platz beantragen? Erfahren Sie hier mehr. 

  • Basisinformationen

    Förderung von Frühstücksangeboten nach DGE-Standards in Kindertageseinrichtungen in sozial und wirtschaftlich benachteiligten städtischen Lagen (zum Beispiel über Sozial-Index definiert) mit Pro-Platz-Pauschale von 16,65 Euro pro Monat.

    Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und Verfügbarkeit der Gesamtfördermittel.

    Voraussetzungen

    Betriebsort der Kindertageseinrichtung muss über den Kita-Sozial-Index Bremen als sozial und wirtschaftlich benachteiligte Lage eingestuft sein.

  • Ablauf

    Den Antrag auf Förderung können Sie online, schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Beantragung

    • Registrieren Sie sich für das Zuwendungsportal. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen". 
    • Nutzen Sie nach erfolgreicher Registrierung den Online Dienst. Den Link dorthin finden Sie unter „Online Services“.
    • Der Online-Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Die benötigten Unterlagen können Sie im Online-Dienst hochladen.
    • Ihre eingereichten Unterlagen werden dann geprüft.
    • Sollten Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert.
    • Sind alle benötigten Unterlagen vorhanden, erfolgt die abschließende Bearbeitung.
    • Ihr Bescheid wird erstellt und an Sie verschickt.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich oder persönlich stellen wollen, nehmen Sie bitte vorher per E-Mail-Kontakt zur zuständigen Stelle auf.

  • Benötigte Unterlagen

    • Anerkennung als Jugendhilfe-Träger nach §75 SGB VIII
    • Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung nach §45 SGB VIII
    • Nachweis über finanziell sichergestellten laufenden Betrieb der Kindertageseinrichtung
    • Nachweis über Indexlage
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Der Verwendungsnachweis ist spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums bei der zuständigen Stelle einzureichen. Die genaue Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises finden Sie im Zuwendungsbescheid.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Dauer der Antragsbearbeitung ist einzelfallabhängig.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 06.02.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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