Sie möchten aus der evangelischen oder katholischen Kirche austreten. Erfahren Sie hier mehr.
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Basisinformationen
Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann in Bremen direkt bei den jeweiligen Kirchen erklärt werden.
Alternativ kann die Unterschrift auf einer Austrittserklärung von den folgenden Stellen beglaubigt werden:
- bei allen Notarinnen und Notaren,
- beim Standesamt Bremen-Mitte
- beim Standesamt Bremen-Nord
Voraussetzungen
- Sie möchten aus der evangelischen oder katholischen Kirche austreten.
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Ablauf
Austritt direkt bei den jeweiligen Kirchen
Sie können den Austritt persönlich direkt bei den jeweiligen Kirchen erklären.
- Bremische Evangelische Kirche:
- Haus der Kirche
Franziuseck 2-4
28199 Bremen
Telefon: +49 421 5597 0
Sie können einen Termin einfach und bequem online vereinbaren.
- Katholische Kirche:
- Infopunkt URBI
Hohe Straße 8/9
28195 Bremen
Telefon: +49 421 3694 0 - In Bremen-Nord auch bei den jeweiligen katholischen Pfarrämtern in Bremen-Nord.
Nähere Informationen der Kirchen zum Kirchenaustritt finden Sie unter „Weitere Informationen“.
Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf der Austrittserklärung
Alternativ können Sie sich Ihre Unterschrift auf einer Austrittserklärung beglaubigen lassen:
- von Notarinnen und Notaren
- in Ihrem zuständigen Standesamt
- Standesamt Bremen-Mitte, wenn Ihre Postleitzahl mit den Ziffern 281, 282 oder 283 anfängt und
- Standesamt Bremen-Nord, wenn Ihre Postleitzahl mit den Ziffern 287 anfängt
- Für die Bescheinigung der Unterschrift in den Standesämtern, müssen Sie einen Termin vereinbaren.
- Standesamt Bremen-Mitte: Online-Terminvergabe.
- Standesamt Bremen-Nord: Terminvergabe per E-Mail.
- Sie können die Austrittserklärung vorab ausfüllen.
- Unter Vorlage Ihres Personalausweises müssen Sie diese im Standesamt unterschreiben. Die jeweilige Austrittserklärung finden Sie unter „Formulare“.
- Die Unterschrift wird gegen eine Gebühr beglaubigt.
- Die Austrittserklärung wird Ihnen ausgehändigt.
- Die Erklärung müssen Sie per Post an die zuständige Kirche schicken. Der Kirchenaustritt wird erst durch den Eingang bei der Kirche wirksam . Angehörige der römisch-katholischen Kirche, die in Bremen-Nord wohnen, senden die Austrittserklärung an das zuständige Pfarramt, da Bremen-Nord zum Bistum Hildesheim gehört.
Weitere Hinweise
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung des Kirchenaustritts wirksam geworden ist.
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Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Formulare
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Gebühren / Kosten
5,50 EUR für die Beglaubigung der Unterschrift bei den Standesämtern
Die Kosten für die Beglaubigung der Unterschrift von Notarinnen und Notaren können abweichen.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Sie müssen keine Fristen beachten.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Unterschrift wird sofort beglaubigt.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 24.02.2026