Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
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Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Online Service" oder über den Button "Online erledigen".
Wenn Sie ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen wollen, muss dieses zugelassen sein.
Die Zulassung wird erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist. Ein amtliches Kennzeichen wird zugeteilt, die Zulassungsbescheinigung ausgefertigt sowie die Kennzeichenschilder abgestempelt.
Ab dem 01.10.2019 ist die Neuzulassung eines Fahrzeuges unter bestimmten Voraussetzungen auch online möglich. Weitere Informationen zur "internetbasierten Fahrzeugzulassung" erhalten Sie auf der Seite des Bundesminsiteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (siehe unter "Weitere Informationen").
Anmeldung nur am Hauptwohnsitz des Halters
Nachweis der Verfügungsberechtigung des einzutragenden Fahrzeughalters:
Termine können Sie jederzeit online über www.service.bremen.de/dienststelle/termine reservieren oder telefonisch Mo-Fr von 07:00-18:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern vereinbaren:
KFZ-Zulassungsbehörde: (0421) 361-88668 oder (0421) 115
Bürgerservicecenter-Nord: (0421) 361-88644 oder (0421) 115
Tipp:
Die Kennzeichenschilder können während der Zulassung hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbezirk versehen.
Zum 1. Juli 2010 trat eine Änderung des Kfz-Steuergesetzes in Kraft. Für Zulassungen ab dem 1.7.2010 gelten folgenden Änderungen:
Welche Fahrzeuge der Zulassungspflicht unterliegen, regeln die Paragraphen 3 und 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Wird im Rahmen der Zulassung die erstmalige Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbriefs) notwendig, so ist das Fahrzeug grundsätzlich von der Zulassungsbehörde durch Vorführung des Fahrzeugs zu identifizieren.
Informationen zu den benötigten Unterlagen bei erstmaliger Zulassung von Fahrzeugen mit
entnehmen Sie bitte der Dienstleistungsbeschreibung "Kraftfahrzeug anmelden" unter "Voraussetzungen".
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Online-Fahrzeugzulassung - i-Kfz
Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung haben Sie die Möglichkeit, Online-Anträge im Bereich Kfz-Zulassung zu stellen.
30,60 EUR anlassbezogene Erhöhung (Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere, Wunschkennzeichen etc.) möglich.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Online Service nutzen, ist nur eine Bezahlung mit Kreditkarte möglich.
Aktualisiert am 10.11.2025