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Kraftfahrzeug ummelden (ohne Halterwechsel und MIT Kennzeichenmitnahme) Mobilität und Fahrzeuge Logistik und Transport

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Online Service" oder über den Button "Online erledigen".

Nach einem Umzug oder beispielsweise einer Betriebsverlegung nach Bremen müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.

Es besteht die Möglichkeit, dass das Kennzeichen des bisherigen Zulassungsbezirks beibehalten wird.

  • Basisinformationen

    Der Antrag kann persönlich gestellt werden. Es kann auch ein Vertreter mit schriftlicher Vollmacht beauftragt werden.

    Ab dem 01.10.2019 ist die Neuzulassung eines Fahrzeuges unter bestimmten Voraussetzungen auch online  möglich. Weitere Informationen zur "internetbasierten Fahrzeugzulassung" erhalten Sie auf der Seite des Bundesminsiteriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (siehe unter "Weitere Informationen").

    Hinweis:
    Seit dem 1. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere. Das sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Teil II (alt: Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ist dies nicht gegeben, muss zusätzlich zum Fahrzeugschein auch der Fahrzeugbrief vorgelegt werden. 

    Achtung:
    Der Halter muss sich bereits in Bremen an- bzw. umgemeldet haben.

    Voraussetzungen

    • keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen.
      Bei Zahlungsrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden.
    • keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen, wie z.B. Zinsen, Säumniszuschläge).
      Die Überprüfung der Kraftfahrzeugsteuerkonten erfolgt durch die Zulassungsstelle im Rahmen der Bearbeitung des Zulassungsantrags. Bei Steuerrückständen darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen wurden.
  • Ablauf

    • Es muss ein Antrag auf Zulassung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Antrag kann auch von einem Vertreter (z.B. Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.
    • Durch die Zulassung des Fahrzeuges auf den Fahrzeughalter wird eine neue Zulassungsbescheingung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgestellt.
    • Die Versicherung und das Hauptzollamt werden von der Zulassungsbehörde automatisch über den Standortwechsel informiert. 

    Termine können Sie jederzeit online über www.service.bremen.de/dienststelle/termine reservieren oder telefonisch Mo-Fr von 07:00-18:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern vereinbaren:

    KFZ-Zulassungsbehörde:    (0421) 361-88668 oder (0421) 115

    Bürgerservicecenter-Nord:  (0421) 361-88644 oder (0421) 115

    Weitere Hinweise

    Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten (z. B. Leasing-Bank), so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen. In der Regel liegt die ZB II 2 bis 3 Wochen nach Anforderung in der Zulassungsbehörde vor. Nach Erledigung erfolgt eine Rücksendung an den Absender. Die Kosten für Aufbewahrung und Rücksendung trägt in der Regel die/der Halter:in.

  • Benötigte Unterlagen

    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass im Original inklusive des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in
    • bei Zulassung auf Firmen
      • zusätzlich:
        • Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
        • Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt
    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
      • zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
    • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung
      • z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
  • Zuständige Stellen

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  • Gebühren / Kosten

    24,80 EUR Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.
    Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Online Service nutzen, ist nur eine Bezahlung mit Kreditkarte möglich.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 10.11.2025

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