Termine können Sie jederzeit online über www.service.bremen.de/dienststelle/termine reservieren oder telefonisch Mo-Fr von 07:00-18:00 Uhr unter den folgenden Telefonnummern vereinbaren:
KFZ-Zulassungsbehörde: (0421) 361-88668 oder (0421) 115
Bürgerservicecenter-Nord: (0421) 361-88644 oder (0421) 115
Tipp:
Die Kennzeichenschilder können während der Zulassung hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbezirk versehen.
Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten (z. B. Leasing-Bank), so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen. In der Regel liegt die ZB II 2 bis 3 Wochen nach Anforderung in der Zulassungsbehörde vor. Nach Erledigung erfolgt eine Rücksendung an den Absender. Die Kosten für Aufbewahrung und Rücksendung trägt in der Regel die/der Halter:in.
Welche Fahrzeuge der Zulassungspflicht unterliegen, regeln die Paragraphen 3 und 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Zum 1. Juli 2010 trat eine Änderung des Kfz-Steuergesetzes in Kraft. Für Zulassungen ab dem 1. Juli 2010 gelten folgenden Änderungen:
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB):
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Seit dem 1. März 2008 kann der Versicherer Ihnen eine Versicherungsbestätigung mit einer 7-stelligen alphanumerischen VB-Nummer geben, mit der die Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten elektronisch aus der zentralen Datenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft abruft.
Aktualisiert am 14.05.2025