Wenn auf Sie ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie die Kraftfahrzeugsteuer entrichten. Wenn Sie allgemeine Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer haben, ist seit dem 15. Februar 2014 die Zollverwaltung Ihr Ansprechpartner.
Mit der Kraftfahrzeugsteuer wird das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer wird für zulassungspflichtige Krafträder und PKW mit Erstzulassungsdatum vor dem 1. Juli 2009 maßgeblich aus Hubraum, Antriebsart und Emissionsschlüssel ermittelt. Für Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden, wird eine CO2-orientierte Besteuerung vorgenommen.
Zur Besteuerung weiterer Fahrzeuge, bspw. Elektro- und Leichtfahrzeuge sowie Wohnmobile, Kraftfahrzeuganhänger und Nutzfahzeuge informiert der Zoll im Rahmen seines Internetangebotes.
Für die Beurteilung der Schadstoffemissionen, der Kohlendioxidemissionen ("CO2-Steuer" für Pkw ab dem 1. Juli 2009) und für die Beurteilung anderer Besteuerungsgrundlagen technischer Art sind die Feststellungen der Verkehrsbehörden (Zulassungsstellen) verbindlich.
Aktualisiert am 20.07.2024