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Kraftfahrzeugsteuer Steuern und Abgaben Mobilität und Fahrzeuge Logistik und Transport

Wenn auf Sie ein Fahrzeug zugelassen ist, müssen Sie die Kraftfahrzeugsteuer entrichten. Wenn Sie allgemeine Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer haben, ist seit dem 15. Februar 2014 die Zollverwaltung Ihr Ansprechpartner.

  • Basisinformationen

    Mit der Kraftfahrzeugsteuer wird das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert. Die Kraftfahrzeugsteuer wird für zulassungspflichtige Krafträder und PKW mit Erstzulassungsdatum vor dem 1. Juli 2009 maßgeblich aus Hubraum, Antriebsart und Emissionsschlüssel ermittelt. Für Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden, wird eine CO2-orientierte Besteuerung vorgenommen.

    Zur Besteuerung weiterer Fahrzeuge, bspw. Elektro- und Leichtfahrzeuge sowie Wohnmobile, Kraftfahrzeuganhänger und Nutzfahzeuge informiert der Zoll im Rahmen seines Internetangebotes.

    Für die Beurteilung der Schadstoffemissionen, der Kohlendioxidemissionen ("CO2-Steuer" für Pkw ab dem 1. Juli 2009) und für die Beurteilung anderer Besteuerungsgrundlagen technischer Art sind die Feststellungen der Verkehrsbehörden (Zulassungsstellen) verbindlich.

  • Ablauf

    • Die Steuer entsteht mit der Zulassung des Fahrzeugs
    • Die vom Hauptzollamt durch Steuerbescheid festgesetzte Kraftfahrzeugsteuer ist grundsätzlich für die Dauer von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit im Voraus zu entrichten. Der Bescheid bleibt so lange gültig, bis ein Änderungsbescheid ergeht.
    • Telefonische Anfragen zu konkreten Steuerfällen, bspw. zur Änderung von Bank- und Adressdaten, werden unter 0421 5154-1310 beantwortet.

    Weitere Hinweise

    • Seit dem 15. Februar 2014 hat die Zollverwaltung die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernommen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer an das Hauptzollamt Bremen. 
    • Fragen zu einem konkreten Steuerfall, beispielsweise zur Änderung von Bank- und Adressdaten, beantwortet das Hauptzollamt Bremen in der Konsul-Smidt-Str. 29 auch telefonisch unter 0421 5154-1310.
  • Zuständige Stellen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 31.01.2025

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