Vom Arbeitszeitgesetz abweichende längere Arbeitszeiten können Sie schriftlich beantragen. Dafür sind folgende Schritte durchzuführen:
Die Entscheidung ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen.
Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.
Haben Sie einen Antrag gestellt, so sind verlängerte Arbeitszeiten erst erlaubt, wenn Sie eine Bewilligung erhalten haben. Eine rückwirkende Bewilligung kann nicht erteilt werden.
Wo kann ich mehr erfahren?
Allgemeine Kontaktdaten - Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Aktualisiert am 07.10.2025