Verfahren

Bei anhaltendem Lärm im öffentlichen Bereich kann der Ordnungsdienst einen Platzverweis oder eine Verwarnung aussprechen oder eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erstatten.

In akuten Fällen können Sie sich auch direkt an die Polizei wenden. Die Polizei prüft daraufhin vor Ort, ob durch den Lärm die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt wird und ergreift gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen (z.B. Aufforderung zum Ausschalten der Musikanlage).

Rechtsgrundlagen