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Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

  • Ausweise und Dokumente
  • Partnerschaft und Familie

Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. 

  • Basisinformationen

    Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen Sie eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie die Lebenspartnerschaft eingegangen sind.

    Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft. Sie enthält folgende Daten:

    • die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor,
    • den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen,
    • den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

    Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie die Lebenspartnerschaft eingegangen sind, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

    Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

    Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.

    Voraussetzungen

    • Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
    • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
      • Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
      • Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
      • Sie sind Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen oder 
      • Sie sind Geschwister der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen mit berechtigtem Interesse
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
    • Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland beantragt, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Einschränkungen bestehen bei Personenstandsregistern von

    • Personen, deren Geschlecht im Registereintrag geändert wurde und zu den Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz eingetragen wurden. 
    • Personen, die durch einen Sperrvermerk im Personenstandsregister geschützt sind. 
  • Ablauf

    Sie können die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde im Standesamt Bremen-Mitte und im Standesamt Bremen-Nord schriftlich per E-Mail, DE-Mail oder Post beantragen.

    Eine Urkundenbestellung per Telefon ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

    Beantragung per Mail

    • Füllen Sie das Formular zur Anforderung einer Urkunde aus.
    • Schicken Sie als gescannte Anlage/ Foto einen Nachweis Ihrer Identität mit. Die kann sein:
      • Personalausweis (beidseitig)
      • Reisepass
        • Nicht benötigte Daten (zum Beispiel Größe, Augenfarbe und so weiter) dürfen Sie schwärzen.
    • Schicken Sie die Mail an die Mailadresse des zuständigen Standesamtes.
      • Für das Standesamt Bremen-Mitte:
        • urkunde@inneres.bremen.de
      • Für das Standesamt Bremen-Nord:
        • Standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de
    • Daraufhin erhalten Sie eine Rechnung, sowie die Lebenspartnerschaftsurkunde.

    Beantragung per DE-Mail

    Wir möchten darauf hinweisen, dass Ausweiskopien sensible Daten enthalten, die bei Nutzung von E-Mail als Transportweg nur verschlüsselt versandt werden sollten. Hierzu bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, die Urkundenanforderung inklusive gescannter Ausweiskopie mittels DE-Mail an uns zu versenden.

    • Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen, mithin innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
    • Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich.
    • Unsere DE-Mailadressen lauten:
      • Für das Standesamt Bremen-Mitte:
        • EPS.050-SM@bremen.de-mail.de 
      • Für das Standesamt Bremen-Nord:
        • EPS.050-SN@bremen.de-mail.de

    Beantragung per Post

    • Füllen Sie das Formular zur Anforderung einer Urkunde aus.
    • Schicken Sie einen Nachweis Ihrer Identität als Kopie mit. Dies kann sein:
      • Personalausweis (beidseitig)
      • Reisepass
        • Nicht benötigte Daten (zum Beispiel Größe, Augenfarbe und so weiter) dürfen Sie schwärzen.
    • Schicken Sie beides zusammen an das zuständige Standesamt.
    • Daraufhin erhalten Sie eine Rechnung, sowie die Lebenspartnerschaftsurkunde.

    Möchten Sie eine Kopie/ Scankopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses nicht übermitteln, kann die gewünschte Urkunde nur persönlich abgeholt werden, da sich das Standesamt von der Berechtigung der Urkundenanforderung und der Identität der antragstellenden Person überzeugen muss. Vereinbaren Sie einen Abholtermin bitte unter der Telefonnummer 115.

    Weitere Hinweise

    Für weitere Informationen zur DE-Mail empfehlen wir Ihnen die Veröffentlichungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter „Weitere Informationen“.

    Rechtsbehelf

    • Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
  • Benötigte Unterlagen

    • Ihren Personalausweis, Reisepass, eID oder eAT (bei schriftlicher Beantragung: Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und
      • deren Personalausweis (Original oder Kopie beziehungsweise eID oder eAT) oder
      • Reisepass (Original oder Kopie) und
      • den Personalausweis, Reisepass, eID oder eAT des Vertreters oder der Vertreterin
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel:

      einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    bis 15,00 EUR pro Urkunde
    bis 8,00 EUR für jede weitere, identische Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird.

    Wenn Sie die Urkunde schriftlich anfordern, senden wir Ihnen zusammen mit der Urkunde eine Rechnung.
    Wenn Sie die Urkunde persönlich abholen, sind die Gebühren in bar, per EC-Karte, Maestro, Mastercard, Visa oder VPay zu bezahlen.
    Personenstandsurkunden die für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, der Gewährung von Kindergeld, von Elterngeld oder von Ausbildungszulagen benötigt werden, sind zweckgebunden und gebührenfrei.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkunde ist 80 Jahre ab Registererstellung möglich.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Auftragsvolumen ab.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 23.02.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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