Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie in einer Traumaambulanz behandelt werden. Die gesundheitliche Schädigung kann Folge einer Gewalttat sein. Näheres erfahren Sie hier.
Traumaambulanzen bieten Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle und frühzeitige Beratung sowie psychologische Hilfe an, um sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.
Als Geschädigte:r haben Sie Anspruch auf insgesamt bis zu 15 Sitzungen in der Traumaambulanz, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Bei Kindern und Jugendlichen beträgt der Höchstanspruch 18 Sitzungen. Der Anspruch besteht auch für Hinterbliebene, Angehörige und Nahestehende.
Die ersten beiden Sitzungen können Sie auch ohne Entscheidung durch die Behörde in Anspruch nehmen, jedoch müssen Sie den Kurzantrag spätestens nach der zweiten Sitzung stellen.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der Sozialen Entschädigung.
Sie können mit der Behandlung in der Traumaambulanz beginnen und dort den Kurzantrag mit Unterstützung ausfüllen.
Sie können den Antrag schriftlich stellen oder Sie können sich an die Versorgungsbehörde wenden und sich dort beraten lassen.
Die ersten Sitzungen können direkt in Anspruch genommen werden. Spätestens nach der zweiten Sitzung muss der Kurzantrag gestellt werden.
Rechtsbehelf
Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.
gebührenfrei
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Wenn Sie den Antrag auf Soziale Entschädigung für die Behandlung in einer Traumaambulanz als schnelle Hilfe stellen, erfolgt die Bearbeitungsdauer nach gesetzlich vorgegebener Frist innerhalb von 2 Wochen.
Aktualisiert am 07.11.2025