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Liegenschaftskataster einsehen

Sie benötigen eine Auskunft über Ihre Grundstücksgrenzen oder eine Flurstücksfläche?

  • Basisinformationen

    • Die Einsicht erfolgt während der Öffnungszeiten nur nach vorheriger terminlicher Vereinbarung.
    • Der:die Sachbearbeiter:in stellt die relevanten Unterlagen im Original zur Verfügung.
    • Der:die Sachbearbeiter:in unterstützt bei der Interpretation der Unterlagen und berät zu Fragestellungen.

    Voraussetzungen

    Berechtigtes Interesse nach dem Vermessungs- und Katastergesetz vorab glaubhaft nachweisen z. B.:

    • Flurstücks- und Grundstückseigentümer:innen
    • Notar:innen
    • Planer:innen und Architekt:innen

    Nachweis des berechtigten Interesses und des Verwendungszwecks zwingend schriftlich.

  • Ablauf

    • Persönliches Erscheinen nach vorheriger terminlicher Vereinbarung.
    • Telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung im Vorfeld ermöglicht die Vorbereitung durch den:die Sachbearbeiter:in.
    • Einsicht im direkten Dialog mit dem:der Sachbearbeiter:in.

    Weitere Hinweise

    • Das Liegenschaftskataster muss den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft als Basisinformationssystem genügen.
    • Es muss als amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung dienen.
    • Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Katastervermessungswerk (Risse), dem Katasterkartenwerk (Liegenschaftskarte) und dem Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbuch).
    • Weitere Informationen finden Sie unter https://geo.bremen.de/produkte-1467 .
  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis
    • Vollmacht der natürlichen/juristischen Person, die als Eigentümer für die angeforderte Information eingetragen ist.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    1 Werktag

  • Rechtsgrundlagen

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Häufige Fragen

  • Kann ich eine Kopie der Unterlagen bekommen?

    Nein. Kopien aus dem Zahlenwerk sind nicht zulässig. Eigene handschriftliche Abschriebe sind erlaubt.

  • Warum bekomme ich keine Kopie der Unterlagen aus dem Liegenschaftskataster?

    Das Katasterzahlenwerk bedarf der fachlichen Interpretation durch Fachkräfte. Das ist im Vermessungs- und Katastergesetz so vorgesehen.

Aktualisiert am 12.10.2024

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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