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Liegeplatzvergabe für Auflieger Mobilität und Fahrzeuge

Als Auflieger bezeichnet man ein Schiff, das zeitweise außer Betrieb genommen wird.

  • Basisinformationen

    Zuweisung eines Liegeplatzes an einer öffentlichen Kaje

    Voraussetzungen

    formloser Antrag an das örtlich zuständige Hafenamt

  • Ablauf

    Zuweisung bei Verfügbarkeit, gegebenenfalls mit Auflagen

    Weitere Hinweise

    Der Antrag ist formlos und kann mündlich, telefonisch, per Email und schriftlich erfolgen.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    75,00 EUR für max. 3 Monate

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Antrag muss vor Einnahme des Ablegerplatzes vorliegen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Kurzfristig

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Aktualisiert am 31.01.2025

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