Als Auflieger bezeichnet man ein Schiff, das zeitweise außer Betrieb genommen wird.
Zuweisung eines Liegeplatzes an einer öffentlichen Kaje
formloser Antrag an das örtlich zuständige Hafenamt
Zuweisung bei Verfügbarkeit, gegebenenfalls mit Auflagen
Der Antrag ist formlos und kann mündlich, telefonisch, per Email und schriftlich erfolgen.
75,00 EUR für max. 3 Monate
Antrag muss vor Einnahme des Ablegerplatzes vorliegen.
Kurzfristig
Aktualisiert am 31.01.2025