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Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang

Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen. Zuständig für die Entgegennahme des Antrags ist die Handwerkskammer, bei der die Registrierung Ihres Betriebs besteht. Antragsberechtigt sind Sie als Betriebsinhaber oder -inhaberin, Gesellschafter oder Gesellschafterin bei Personengesellschaften oder als gesetzliche Vertreter bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH).

    Voraussetzungen

    • Bestehende Eintragung mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulas-sungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. 
    • Einzelne dieser gewerblichen Betätigungen sollen nicht fortgeführt werden.  
  • Ablauf

    Die Löschung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes muss

    • durch den Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin,
    • bei Personengesellschaften durch alle Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und
    • bei juristischen Personen durch die vertretungsberechtigten Gesellschaftsorgane (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder GmbH-Geschäftsführerin)

    beantragt werden.

    Weitere Hinweise

    Es gibt keine besonderen Hinweise oder Besonderheiten.

  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag auf Löschung

      Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag.

    • Handwerkskarte

      Original der Handwerkskarte.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • handwerk:digital
      handwerk:digital bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anträge bei der zuständigen Handwerkskammer online zu stellen. Der Login erfolgt mit dem OSI-Konto, welches Bürger:innen wie Unternehmen zur Verfügung steht.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Ihre Eintragung wird umgehend gelöscht, wenn die Voraussetzun-gen dafür erfüllt sind.
    Die Löschung kann nicht rückwirkend vorgenommen werden, so dass sie frühestens mit dem Datum des Zugangs des Löschungs-antrags erfolgen kann.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 12.11.2024

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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