zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Löschung von Daten im Schiffsregister beantragen

  • Register und Kataster
  • Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang

Ihr Schiff existiert nicht mehr oder wird nicht mehr genutzt? Es hat einen neuen Heimatort im Ausland erhalten oder das Recht zum Führen der Bundesflagge verloren? Wie Sie es aus dem Schiffsregister löschen lassen, erfahren Sie hier.

  • Basisinformationen

    Wenn Ihr Schiff im Schiffsregister eingetragen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung beantragen. Damit wird sichergestellt, dass im Register keine veralteten oder falschen Angaben stehen.

    Voraussetzungen

    • Das Schiff ist endgültig zerstört oder unbrauchbar.
    • Das Binnenschiff hat keinen Heimatort mehr in Deutschland.
    • Es bestehen keine Rechte wie Schiffshypotheken, die die Löschung verhindern könnten oder
      • der oder die Hypothekengläubiger stimmen der Löschung zu.
    • Die Eintragung des Schiffes ist freiwillig erfolgt.
    • Das Schiff hat das Recht zum Führen der Bundesflagge verloren.
  • Ablauf

    • Sie stellen sicher, dass alle Voraussetzungen für die Löschung erfüllt sind.
    • Sie stellen einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Löschung aus dem Schiffsregister.
    • Sie unterzeichnen den Antrag und reichen ihn beim Schiffsregister ein.
    • Sie reichen die notwendigen Nachweise ein.
    • Das Registergericht prüft den Antrag und die Unterlagen, insbesondere ob Rechte Dritter, wie Schiffshypotheken, der Löschung entgegenstehen.
    • Nach erfolgreicher Prüfung wird das Schiff offiziell aus dem Schiffsregister gelöscht.
    • Sie erhalten eine Mitteilung über die Löschung und auf entsprechenden Antrag zusätzlich eine Löschungsbescheinigung.

    Weitere Hinweise

    • Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Schiffsregister, in dem das Schiff derzeit registriert ist.
    • Beim Amtsgericht Bremen findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich dazu an eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notariat Ihrer Wahl.
  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis des Löschungsgrundes
      • zum Beispiel Kaufvertrag oder Abwrackbescheinigung
    • Bei Seeschiffen:
      • Schiffszertifikat im Original
      • Auszug aus dem Schiffszertifikat (soweit vorhanden)
    • Bei Binnenschiffen:
      • Schiffsbrief im Original
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    bis 50,00 EUR für Schiffe, deren Registrierung freiwillig erfolgt ist.
    bis 20,00 EUR für die Löschungsbescheinigung.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Beantragung der Eintragung der Löschung hat unverzüglich zu erfolgen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

  • Rechtsgrundlagen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wie bewerten Sie die Seite?*
*Pflichtfeld

Aktualisiert am 23.02.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm