Löschung von Daten im Schiffsregister beantragen
Ihr Schiff existiert nicht mehr oder wird nicht mehr genutzt? Es hat einen neuen Heimatort im Ausland erhalten oder das Recht zum Führen der Bundesflagge verloren? Wie Sie es aus dem Schiffsregister löschen lassen, erfahren Sie hier.
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Basisinformationen
Wenn Ihr Schiff im Schiffsregister eingetragen ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung beantragen. Damit wird sichergestellt, dass im Register keine veralteten oder falschen Angaben stehen.
Voraussetzungen
- Das Schiff ist endgültig zerstört oder unbrauchbar.
- Das Binnenschiff hat keinen Heimatort mehr in Deutschland.
- Es bestehen keine Rechte wie Schiffshypotheken, die die Löschung verhindern könnten oder
- der oder die Hypothekengläubiger stimmen der Löschung zu.
- Die Eintragung des Schiffes ist freiwillig erfolgt.
- Das Schiff hat das Recht zum Führen der Bundesflagge verloren.
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Ablauf
- Sie stellen sicher, dass alle Voraussetzungen für die Löschung erfüllt sind.
- Sie stellen einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Löschung aus dem Schiffsregister.
- Sie unterzeichnen den Antrag und reichen ihn beim Schiffsregister ein.
- Sie reichen die notwendigen Nachweise ein.
- Das Registergericht prüft den Antrag und die Unterlagen, insbesondere ob Rechte Dritter, wie Schiffshypotheken, der Löschung entgegenstehen.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird das Schiff offiziell aus dem Schiffsregister gelöscht.
- Sie erhalten eine Mitteilung über die Löschung und auf entsprechenden Antrag zusätzlich eine Löschungsbescheinigung.
Weitere Hinweise
- Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Schiffsregister, in dem das Schiff derzeit registriert ist.
- Beim Amtsgericht Bremen findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich dazu an eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Notariat Ihrer Wahl.
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Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Nachweis des Löschungsgrundes
- zum Beispiel Kaufvertrag oder Abwrackbescheinigung
- Bei Seeschiffen:
- Schiffszertifikat im Original
- Auszug aus dem Schiffszertifikat (soweit vorhanden)
- Bei Binnenschiffen:
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
bis 50,00 EUR für Schiffe, deren Registrierung freiwillig erfolgt ist.
bis 20,00 EUR für die Löschungsbescheinigung.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Beantragung der Eintragung der Löschung hat unverzüglich zu erfolgen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 23.02.2026