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Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

  • Ausweise und Dokumente
  • Sterbefall und Nachlass

Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Standesamt beantragen. Die Auszüge werden zum Beispiel aus Geburts-, Ehe- und Streberegistern ausgestellt. 

  • Basisinformationen

    In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.

    Sie können einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister für sich selbst oder eine verwandte Person beantragen.  Das gilt für Personen in Ihrer direkten Familie, wie Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten.
    Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen: 

    • Geburtenregister
    • Eheregister
    • Sterberegister

    Der Personenstand beinhaltet auch weitere wichtige Informationen zu familiären und namensrechtlichen Angelegenheiten. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.

    Voraussetzungen

    • Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für 
      • Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
      • Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
      • Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
      • Ihre Kinder oder Enkel
    • Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine 
      • Geburtsurkunde
      • Eheurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch Erbschein oder Grundbuchauszug, oder wenn die im Register eingetragenen Personen seit mind. 30 Jahren verstorben sind
    • Geschwister: Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug aus dem Geburten- oder Sterberegister, müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt

    Einschränkungen bestehen bei Personenstandsregistern von 

    • Personen, deren Geschlecht im Registereintrag geändert wurde und zu den Vornamen nach dem Selbstbestimmungsgesetz eingetragen wurde.
    • Personen, die durch einen Sperrvermerk im Personenstandsregister geschützt sind. 
  • Ablauf

    Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Registerauszugs im Standesamt Bremen-Mitte und im Standesamt Bremen-Nord schriftlich per E-Mail, DE-Mail oder Post beantragen.

    Eine Urkundenbestellung per Telefon ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

    Beantragung per Mail

    • Füllen Sie das Formular zur Anforderung einer Urkunde aus.
    • Schicken Sie als gescannte Anlage/ Foto einen Nachweis Ihrer Identität mit. Die kann sein:
      • Personalausweis (beidseitig)
      • Reisepass
        • Nicht benötigte Daten (zum Beispiel Größe, Augenfarbe und so weiter) dürfen Sie schwärzen.
    • Schicken Sie die Mail an die Mailadresse des zuständigen Standesamtes.
      • Für das Standesamt Bremen-Mitte:
        • urkunde@inneres.bremen.de
      • Für das Standesamt Bremen-Nord:
        • Standesamtbremen-nord@inneres.bremen.de
    • Daraufhin erhalten Sie eine Rechnung, sowie den Registerauszug.

    Beantragung per DE-Mail

    Wir möchten darauf hinweisen, dass Ausweiskopien sensible Daten enthalten, die bei Nutzung von E-Mail als Transportweg nur verschlüsselt versandt werden sollten. Hierzu bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, die Urkundenanforderung inklusive gescannter Ausweiskopie mittels DE-Mail an uns zu versenden.

    • Die Übersendung mittels DE-Mail setzt voraus, dass Sie selbst über eine DE-Mail-Adresse verfügen, mithin innerhalb des DE-Mail-Verbundes authentifiziert sind. Nur innerhalb des DE-Mail-Verbundes ist ein verschlüsselter Übertragungsweg gewährleistet.
    • Eine Übersendung an die DE-Mail-Adressen der Standesämter von einem herkömmlichen Mailkonto ist nicht möglich.
    • Unsere DE-Mailadressen lauten:
      • Für das Standesamt Bremen-Mitte:
        • EPS.050-SM@bremen.de-mail.de 
      • Für das Standesamt Bremen-Nord:
        • EPS.050-SN@bremen.de-mail.de

    Beantragung per Post

    • Füllen Sie das Formular zur Anforderung einer Urkunde aus.
    • Schicken Sie einen Nachweis Ihrer Identität als Kopie mit. Dies kann sein:
      • Personalausweis (beidseitig)
      • Reisepass
        • Nicht benötigte Daten (zum Beispiel Größe, Augenfarbe und so weiter) dürfen Sie schwärzen.
    • Schicken Sie beides zusammen an das zuständige Standesamt.
    • Daraufhin erhalten Sie eine Rechnung, sowie den Registerauszug.

    Möchten Sie eine Kopie/ Scankopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses nicht übermitteln, kann die gewünschte Urkunde nur persönlich abgeholt werden, da sich das Standesamt von der Berechtigung der Urkundenanforderung und der Identität der antragstellenden Person überzeugen muss. Vereinbaren Sie einen Abholtermin bitte unter der Telefonnummer 115.

    Weitere Hinweise

    Für weitere Informationen zur DE-Mail empfehlen wir Ihnen die Veröffentlichungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter „Weitere Informationen“.

    Rechtsbehelf:

    • Anweisung durch das Amtsgericht
  • Benötigte Unterlagen

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren oder mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:

      schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin (online müssen Sie sich per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren oder mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel)

    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel:

      einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    bis 15,00 EUR pro Urkunde
    bis 8,00 EUR für jede weitere, identische Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird.

    Wenn Sie die Urkunde schriftlich anfordern, senden wir Ihnen zusammen mit der Urkunde eine Rechnung zu.
    Wenn Sie die Urkunde persönlich abholen, sind die Gebühren in bar, per EC-Karte, Maestro, Mastercard, Visa oder VPay zu bezahlen.
    Personenstandsurkunden die für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, der Gewährung von Kindergeld, von Elterngeld oder von Ausbildungszulagen benötigt werden, sind zweckgebunden und gebührenfrei.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    30 Jahre bis 110 Jahre Aufbewahrungsfrist

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein. Für Geburtseinträge beträgt die Aufbewahrungsfrist 110 Jahre und für Eheeinträge 80 Jahre.
    Informationen zu älteren Registern erhalten Sie beim Staatsarchiv Bremen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Auftragsvolumen ab.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 23.02.2026

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