Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Standesamt beantragen. Die Auszüge werden zum Beispiel aus Geburts-, Ehe- und Streberegistern ausgestellt.
In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.
Sie können einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister für sich selbst oder eine verwandte Person beantragen. Das gilt für Personen in Ihrer direkten Familie, wie Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten.
Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen:
Der Personenstand beinhaltet auch weitere wichtige Informationen zu familiären und namensrechtlichen Angelegenheiten. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.
Einschränkungen bestehen bei Personenstandsregistern von
Sie können die Ausstellung eines mehrsprachigen Registerauszugs im Standesamt Bremen-Mitte und im Standesamt Bremen-Nord schriftlich per E-Mail, DE-Mail oder Post beantragen.
Eine Urkundenbestellung per Telefon ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Beantragung per Mail
Beantragung per DE-Mail
Wir möchten darauf hinweisen, dass Ausweiskopien sensible Daten enthalten, die bei Nutzung von E-Mail als Transportweg nur verschlüsselt versandt werden sollten. Hierzu bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, die Urkundenanforderung inklusive gescannter Ausweiskopie mittels DE-Mail an uns zu versenden.
Beantragung per Post
Möchten Sie eine Kopie/ Scankopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses nicht übermitteln, kann die gewünschte Urkunde nur persönlich abgeholt werden, da sich das Standesamt von der Berechtigung der Urkundenanforderung und der Identität der antragstellenden Person überzeugen muss. Vereinbaren Sie einen Abholtermin bitte unter der Telefonnummer 115.
Für weitere Informationen zur DE-Mail empfehlen wir Ihnen die Veröffentlichungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter „Weitere Informationen“.
Rechtsbehelf:
schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin (online müssen Sie sich per Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion elektronisch authentifizieren oder mit Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel)
einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel
bis 15,00 EUR pro Urkunde
bis 8,00 EUR für jede weitere, identische Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird.
Wenn Sie die Urkunde schriftlich anfordern, senden wir Ihnen zusammen mit der Urkunde eine Rechnung zu.
Wenn Sie die Urkunde persönlich abholen, sind die Gebühren in bar, per EC-Karte, Maestro, Mastercard, Visa oder VPay zu bezahlen.
Personenstandsurkunden die für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, der Gewährung von Kindergeld, von Elterngeld oder von Ausbildungszulagen benötigt werden, sind zweckgebunden und gebührenfrei.
30 Jahre bis 110 Jahre Aufbewahrungsfrist
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein. Für Geburtseinträge beträgt die Aufbewahrungsfrist 110 Jahre und für Eheeinträge 80 Jahre.
Informationen zu älteren Registern erhalten Sie beim Staatsarchiv Bremen.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Auftragsvolumen ab.
Aktualisiert am 23.02.2026