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Meldebescheinigung beantragen

  • Bauen und Wohnen

Sie können eine Meldebescheinigung beantragen. Sie erhalten für ihre Zwecke eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

  • Basisinformationen

    Eine Meldebescheinigung zeigt, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind.
    Sie kostet Geld und wird für viele Anlässe gebraucht, zum Beispiel für das Standesamt, die Zulassungsstelle, Banken oder die Rentenversicherung. In manchen Fällen können Sie eine Gebührenbefreiung beantragen.

    Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

    • Vor- und Nachname
    • Gegebenenfalls: Doktorgrad
    • Geburtsdatum
    • derzeitige Anschriften (Haupt- und Nebenwohnung)

    Wenn Sie andere Daten nachweisen müssen, können Sie eine Meldebescheinigung mit weiteren Angaben beantragen. Diese kann folgende zusätzliche Daten enthalten:

    • frühere Namen,
    • Ordensname, Künstlername,
    • Geburtsdatum, Geburtsort und bei Geburt im Ausland den Staat,
    • Geschlecht,
    • Angaben zum gesetzlichen Vertreter,
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft,
    • frühere Anschriften (auch im Ausland) gegebenenfalls mit Ein- und Auszugsdatum,
    • Familienstand sowie gegebenenfalls Datum und Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft
    • Angaben zu Ehe- und Lebenspartnern beziehungsweise Ehe- und Lebenspartnerinnen,
    • Angaben zu minderjährigen Kindern,
    • Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer von Personaldokumenten wie Personalausweis, Reisepass und eID-Karte

    Lebensbescheinigung

    Für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland, kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die als Lebensbescheinigung gilt.

    Haushaltsbescheinigung

    Für Kindergeld kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die neben den persönlichen Daten die Information über die Kinder enthält, die unter derselben Adresse wie Sie gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung).

    Voraussetzungen

    • Sie müssen in Bremen gemeldet sein.
  • Ablauf

    • Die Meldebescheinigung können Sie ohne Termin in einem der BürgerServiceCenter an den Kurzanliegen-Schaltern beantragen. 
      • Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Kurzanliegen-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.
    • Sie können die Meldebescheinigung persönlich beantragen oder eine Vertretung mit Vollmacht beauftragen.
      • Eltern (beziehungsweise ein Elternteil) benötigen keine Vollmacht zur Beantragung, wenn das Kind noch minderjährig ist, denn dann sind die Meldedaten des Kindes mit denen der Eltern verknüpft (Standardfall).
      • Ist das Kind volljährig besteht keine Verknüpfung der Meldedaten mehr und dann benötigen die Eltern eine schriftliche Vollmacht des Kindes.
      • Ein minderjähriges Kind kann ab 16 Jahren unter Vorlage des Personalausweises seine Meldebescheinigung eigenständig beantragen.
      • Wenn Sie eine Lebensbescheinigung brauchen, müssen Sie persönlich kommen. Sie kann nicht durch eine Vertretung mit Vollmacht beantragt werden.
    • Die Meldebescheinigung wird sofort ausgestellt.

    Die schriftliche Beantragung einer Meldebescheinigung ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Bürgerservicecenter möglich.

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bei Beantragung mit Vollmacht:
      • Mindestens Ausweiskopie des Vollmachtgebers.
      • Formlose schriftliche Vollmacht.
      • Vollmachtnehmer muss sich selbst ausweisen können.
    • Nachweise zur Gebührenbefreiung
    • Vordruck Kindergeldkasse
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    11,00 EUR
    Wenn Sie bestimmte Leistungen (SGB II oder SGB XII) bekommen oder ein besonderer Grund vorliegt, können Sie auf Antrag von den Gebühren befreit werden.

    Eine Meldebescheinigung für die deutschen und ausländischen Rentenversicherungsträger und bei der Kindergeldkasse ist kostenfrei.
    Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine Angabe.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Sofort.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 25.03.2026

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