Sie können eine Meldebescheinigung beantragen. Sie erhalten für ihre Zwecke eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Eine Meldebescheinigung zeigt, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind.
Sie kostet Geld und wird für viele Anlässe gebraucht, zum Beispiel für das Standesamt, die Zulassungsstelle, Banken oder die Rentenversicherung. In manchen Fällen können Sie eine Gebührenbefreiung beantragen.
Die Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
Wenn Sie andere Daten nachweisen müssen, können Sie eine Meldebescheinigung mit weiteren Angaben beantragen. Diese kann folgende zusätzliche Daten enthalten:
Lebensbescheinigung
Für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland, kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die als Lebensbescheinigung gilt.
Haushaltsbescheinigung
Für Kindergeld kann eine Meldebescheinigung ausgestellt werden, die neben den persönlichen Daten die Information über die Kinder enthält, die unter derselben Adresse wie Sie gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung).
Die schriftliche Beantragung einer Meldebescheinigung ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Bürgerservicecenter möglich.
11,00 EUR
Wenn Sie bestimmte Leistungen (SGB II oder SGB XII) bekommen oder ein besonderer Grund vorliegt, können Sie auf Antrag von den Gebühren befreit werden.
Eine Meldebescheinigung für die deutschen und ausländischen Rentenversicherungsträger und bei der Kindergeldkasse ist kostenfrei.
Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor.
Keine Angabe.
Sofort.
Aktualisiert am 25.03.2026