7,50 EUR für eine einfache Auskunft
12,00 EUR für eine erweiterte Auskunft
Bei Anträgen, die schriftlich oder per Fax eingehen, wird der Melderegisterauskunft ein vorausgefüllter Überweisungsträger in der jeweiligen Höhe beigefügt.
Aktualisiert am 01.03.2024