11,00 EUR für eine einfache Auskunft
18,34 EUR für eine erweiterte Auskunft
Bei Anträgen, die schriftlich, per Fax oder E-Mail eingehen, wird der Melderegisterauskunft eine Rechnung in der jeweiligen Höhe beigefügt.
Wo kann ich mehr erfahren?
Neues Melderecht ab 01.11.2015
Aktualisiert am 01.10.2025