Wenn Ihre bisherige Entgeltmeldung falsch ist, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren und Ihre Meldung korrigieren.
Wenn Sie ein zur Künstlersozialabgabe verpflichtetes Unternehmen betreiben, müssen Sie jährlich eine Entgeltmeldung an die Künstlersozialkasse abgeben. Gemeldet werden müssen die von Ihnen im vergangenen Kalenderjahr für künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke an selbstständig Tätige geleisteten Zahlungen. Anhand dieser Summe wird die von Ihnen zu zahlende Künstlersozialabgabe berechnet.
Wenn Sie feststellen, dass die von Ihnen abgegebene Entgeltmeldung falsch oder unvollständig ist, informieren Sie die Künstlersozialkasse und übersenden eine Korrekturmeldung.
Die Künstlersozialkasse prüft, ob sich durch Ihre Korrekturmeldung die Höhe der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ändert.
Wurde Ihnen eine Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse oder einen Träger der Deutschen Rentenversicherung angekündigt, reichen Sie der Künstlersozialkasse bitte keine Korrekturmeldung ein. Die Änderung wird im Rahmen der Betriebsprüfung berücksichtigt.
Die Künstlersozialkasse berät Sie gerne.
Formulare
Korrektur-Meldebogen
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Allgemeines und Verfahren auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Künstlerische/publizistische Tätigkeiten und Abgabesätze auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Künstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung mit Ausnahmen zur Bemessungsgrundlage auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Alle Informationsschriften und Checklisten im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter der Künstlersozialkasse
Häufige Fragen (FAQ) zu Unternehmen und Verwertern auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Aktualisiert am 21.07.2025