Sie können Ihre Korrekturmeldung online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Wenn Ihre korrigierte Meldung nachvollziehbar ist:
Wenn Ihre korrigierte Meldung nicht nachvollziehbar ist:
Zu meldendes Entgelt ist alles, was Sie aufwenden, um das künstlerische oder publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, zum Beispiel:
Nicht zum abgabepflichtigen Entgelt gehören:
Rechtsbehelf: Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Formulare
Korrektur-Meldebogen
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Allgemeines und Verfahren auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Künstlerische/publizistische Tätigkeiten und Abgabesätze auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Künstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung mit Ausnahmen zur Bemessungsgrundlage auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Alle Informationsschriften und Checklisten im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter der Künstlersozialkasse
Häufige Fragen (FAQ) zu Unternehmen und Verwertern auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Aktualisiert am 21.07.2025