Eltern einer geschädigten Person, die an den Folgen einer Schädigung verstorben ist, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Entschädigungszahlung. Näheres erfahen Sie hier.
Wenn Ihr Kind an den Folgen eines schädigenden Ereignisses, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, verstorben ist, können Sie als Eltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten, wenn Sie
frühestens jedoch ab dem Monat an, in dem Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hätte.
Die monatliche Entschädigungszahlung an Eltern beträgt für jedes Kind, das an den Folgen der Schädigung verstorben ist,
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stiefeltern, Pflegeeltern oder Großeltern eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der Sozialen Entschädigung.
Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger der Sozialen Entschädigung, ob Sie Anspruch auf die Gewährung einer monatlichen Entschädigungszahlung für hinterbliebene Eltern haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie auf schriftlichem Wege beantragen.
gebührenfrei
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Aktualisiert am 07.11.2025