Waisen einer an den Folgen einer Schädigung verstorbenen Person können unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten. Näheres erfahren Sie hier.
Wenn ein Elternteil aufgrund eines schädigenden Ereignisses, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, verstorben ist, dann können Sie als Halbwaise eine monatliche Entschädigungszahlung in Höhe von EUR 423 erhalten.
Wenn beide Eltern aufgrund eines schädigenden Ereignisses verstorben sind, dann können Sie als Waise eine monatliche Entschädigungszahlung in Höhe von EUR 662 erhalten.
Die monatlichen Entschädigungszahlungen werden bis zu Ihrem 18. Lebensjahr gezahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die monatlichen Entschädigungszahlungen bis zum 27. Lebensjahr erhalten.
Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der Sozialen Entschädigung.
Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger der Sozialen Entschädigung, ob Sie Anspruch auf die Gewährung einer monatlichen Entschädigungszahlung für Waisen haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie auf schriftlichem Wege beantragen.
gebührenfrei
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Aktualisiert am 07.11.2025