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Monatliche Entschädigungszahlung der Sozialen Entschädigung an Waisen beantragen

Waisen einer an den Folgen einer Schädigung verstorbenen Person können unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Entschädigungszahlung erhalten. Näheres erfahren Sie hier. 

  • Basisinformationen

    Wenn ein Elternteil aufgrund eines schädigenden Ereignisses, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, verstorben ist, dann können Sie als Halbwaise eine monatliche Entschädigungszahlung in Höhe von EUR 423 erhalten.

    Wenn beide Eltern aufgrund eines schädigenden Ereignisses verstorben sind, dann können Sie als Waise eine monatliche Entschädigungszahlung in Höhe von EUR 662 erhalten.

    Die monatlichen Entschädigungszahlungen werden bis zu Ihrem 18. Lebensjahr gezahlt.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die monatlichen Entschädigungszahlungen bis zum 27. Lebensjahr erhalten.

    Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der Sozialen Entschädigung.

    Voraussetzungen

    • Ein Elternteil oder beide Eltern sind durch ein schädigendes Ereignis verstorben.
    • Der Antrag muss beim zuständigen Träger am Wohnort gestellt werden.
      • Ausnahme: Bei Impfschäden richtet sich die Zuständigkeit nach dem Impfort.
  • Ablauf

    Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger der Sozialen Entschädigung, ob Sie Anspruch auf die Gewährung einer monatlichen Entschädigungszahlung für Waisen haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

    Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie auf schriftlichem Wege beantragen. 

    • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
    • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, welche Unterlagen noch fehlen und wie das Antragsverfahren weiter abläuft.
    • Von der Ansprechperson erhalten Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
    • Auf Basis der Unterlagen und den weiteren Ermittlungen der Behörde werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
    • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag nach dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 07.11.2025

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