Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.
Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.
Die Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt eines Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung sind altersunabhängig.
Sie besitzen eine Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII und befinden sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege.
Pflegepersonen können die monatlichen Pauschalbeträge beantragen, wenn ihnen eine Abtretungserklärung der Personensorgeberechtigten des Pflegekindes vorliegt.
In Bremen kümmert sich die PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH bereits direkt bei der Vermittlung von Pflegekindern um die Abtretungserklärung der Sorgeberechtigen. Die PiB berät Sie auch bei der Antragsstellung. Wenn Sie ein Pflegekind in Bremen aufnehmen, können Sie die monatlichen Pauschalbeträge direkt bei der PiB beantragen.
Sie können einen Antrag auf monatliche Pauschalbeträge auch über den Onlinedienst „Pflegekinderwesen Digital“ mit dem Formular „Monatlicher Pauschalbetrag in der Vollzeitpflege (Leistungen nach § 33 i.V.m § 39 SGB VIII)“ digital stellen.
Online Service Pflegekinderwesen
Der Online-Service „Pflegekinderwesen Digital“ ist ein digitaler Dienst für Bürger:innen, die sich für die Aufnahme eines Pflegekindes interessieren oder finanzielle Leistungen für ein Pflegekind beantragen möchten, welches bereits in der Familie lebt.
gebührenfrei
Es gibt keine Frist.
Aktualisiert am 12.11.2025