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Nachweise über absolvierte Fortbildungen als berufliche:r Betreuer:in vorlegen

Berufliche Betreuer:innen müssen Nachweise über Fortbildungen regelmäßig bei der zuständigen Stammbehörde abgeben.

  • Basisinformationen

    Nach Ihrer Registrierung als berufliche:r Betreuer:in haben Sie Mitteilungs- und Nachweispflichten.

    Berufliche Betreuer:innen müssen sich in eigener Verantwortung regelmäßig fortbilden lassen. Die Nachweise dieser berufsbezogenen Fortbildungen müssen bei der zuständigen Stammbehörde eingereicht werden.

    Die Nachweise müssen Sie selbstständig abgeben. Eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt nicht.

    Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz liegt. Haben Sie keinen Geschäftssitz ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.

    Voraussetzungen

    • Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert.
    • Sie haben eine berufsbezogene Fortbildung gemacht.
  • Ablauf

    Sie können den Nachweis, dass Sie an einer berufsbezogenen Fortbildung teilgenommen haben auf den folgenden Wegen an die Stammbehörde schicken:

    • schriftlich per Post
    • per Mail
    • über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

    Die Kontaktdaten finden Sie unter "Zuständige Stellen".

  • Benötigte Unterlagen

    • Nachweis über Teilnahme an einer berufsbezogenen Fortbildung
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 13.11.2025

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