Keine Angabe möglich.
32,00 EUR für die Beurkundung der Erklärung
Bescheinigung über die Namensänderung, wenn diese erstmalig bei oder nach der Beurkundung ausgestellt wird - gebührenfrei
13,00 EUR Bescheinigung über die Namensänderung bei späterer Ausstellung
4,00 EUR weitere Bescheinigungen, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang ausgestellt werden
13,00 EUR Geburtsurkunde
Aktualisiert am 26.08.2023