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Netzwerk gegen Diskriminierung Finanzierung und Förderung

Werden Sie beruflich oder privat benachteiligt, diskriminiert oder belästigt? Hier erfahren Sie, wo Sie Unterstützung, Beratung und Hilfe erhalten können.

  • Basisinformationen

    Werden Sie beruflich oder privat wegen Ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder Ihrer sexuellen Identität oder wegen rassistischer Vorurteile benachteiligt oder diskriminiert? Werden Sie belästigt? In Bremen ist eine Vielzahl von Beratungsstellen tätig, die zum Abbau von Benachteiligungen beitragen und Betroffene unterstützen. Einen Überblick über die Beratungsstellen des Netzwerkes gegen Diskriminierung finden Sie unter "Weitere Informationen".

    Benachteiligung und Diskriminierung kann es im Alltag, im Privaten, im Beruf und in der Familie geben.  Diskriminierung kann versteckt sein, aber auch ganz offen und provokant gelebt werden. In der schlimmsten Form handelt es sich um Gewalttätigkeiten. Zum Teil wird Diskriminierung aber auch gar nicht wahrgenommen. Viele sind sich unsicher, wenn sie ungerecht behandelt werden: War das erlaubt, oder sollte man sich wehren? Häufig fehlt eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner. Häufig stellt sich  die Frage, was zu tun ist: Wie kann ich mich wehren, wo kann ich Hilfe suchen? Wer schützt mich vor weiterer Eskalation?

    Rechtlich betrachtet liegt eine Diskriminierung vor, wenn eine Person aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ungerechtfertigt benachteiligt wird. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bestimmt im Einzelnen, welche Benachteiligungen verboten sind.

    Die Beratungsstellen können Betroffenen helfen und Beistand leisten. Sie nehmen das Anliegen auf und können Ihnen entweder direkt helfen oder Ihnen sagen, an wen Sie sich wenden können. Außerdem ist anonyme Beratung möglich, falls die Betroffenen ihre Identität nicht offen legen wollen.

  • Ablauf

    Zumeist ist eine telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme bei den Beratungsstellen sinnvoll. Einige Stellen bieten aber auch anonyme Beratungen oder Online-Beratungen an.

  • Zuständige Stellen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 04.11.2025

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