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Neuer Nationalpass: Übertrag des Aufenthaltstitels Migration und Integration

Was zu tun ist, wenn Sie einen neuen Nationalpass erhalten haben und Ihren Aufenthaltstitel übertragen lassen müssen.

  • Basisinformationen

    Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller einen neuen Nationalpass erhalten hat und noch im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels ist, muss die Neuausstellung des Aufenthaltstitels beantragt werden (sogenannter "Übertrag"). Dieser Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin produziert und anschließend zur Ausgabe an das Migrationsamt versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von derzeit ca. 4 Wochen.

    Voraussetzungen

    Zum Termin muss der neue und der alte Nationalpass vorgelegt werden. Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel sind von jeder Antragstellerin oder jedem Antragsteller zwei Fingerabdrücke zu nehmen. Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren. Deshalb ist bei der Beantragung des Aufenthaltstitels eine persönliche Vorsprache ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend notwendig. Von jeder Person (gilt auch für Säuglinge und Kleinkinder) werden zwei biometrische Fotos (45mm x 35mm/Gesichtshöhe mindestens 32mm) benötigt. Für Säuglinge und Kleinkinder sind dabei begrenzt Abweichungen von den biometrischen Anforderungen zulässig. Bei schulpflichtigen Kindern ist darüber hinaus eine aktuelle Schulbescheinigung erforderlich.

  • Ablauf

    Für die Übertragung Ihres Aufenthaltstitels in Ihren neuen Naionalpass müssen Sie einen Termin vereinbaren. Dazu senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Terminvergabe Übertrag" an: mailto:ref10@migrationsamt.bremen.de.

    Ihre Terminwünsche werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.

  • Benötigte Unterlagen

    • neuer und alter Nationalpass
    • 2 Lichtbilder

      nach der Fotomustertafel

    • aktuelle Schulbescheinigung

      bei schulpflichtigen Kindern

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    bis 60,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    4 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 21.07.2025

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