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Nicht gewerblicher Informationsstand Hobby und Freizeit Veranstaltungen

  • Basisinformationen

    Die Errichtung eines nicht gewerblichen Informationstandes benötigt immer die Erlaubnis des Ordnungsamtes Bremen. Ohne die entsprechende Erlaubnis begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

    Sollten Sie beabsichtigen eine gewerbliche Werbekampagne durchzuführen, können Sie sich telefonisch bei uns melden. Wir werden Ihnen dann alle Informationen zu den dafür zuständigen Ansprechpartnern geben.

  • Ablauf

    Der schriftliche Antrag auf die Errichtung eines Infostandes wird nach dessen Eingang vom Ordnungsamt geprüft. Wenn diesem keine Belange entgegenstehen, wird der Informationsstand genehmigt.

  • Benötigte Unterlagen

    • Daten der Antragstellerin oder des Antragstellers

      (Organisation, Privatperson mit Anschrift und Telefonnummer)

    • Zeitraum, wann der Infostand aufgestellt werden soll
    • Gewünschter Aufstellort
    • Beschreibung über welches Thema informiert werden soll
    • Größe des Standes und was genau aufgebaut werden soll, sowie ob Flyer o. Ä. verteilt werden

      und was genau aufgebaut werden soll, sowie ob Flyer o. Ä. verteilt werden

    • Wenn ein Steuerbefreiungsbescheid des Finanzamtes vorhanden ist, muss eine Kopie mit eingereicht werden
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    16,00 EUR bis 4m² bis 1 Tag
    23,00 EUR bis 4m² bis 3 Tage
    31,00 EUR bis 4m² bis 7 Tage
    78,00 EUR bis 4m² bis 30 Tage
    117,00 EUR bis 4m² mehr als 30 Tage
    23,00 EUR ab 4m² bis 1 Tag
    31,00 EUR ab 4m² bis 3 Tage
    39,00 EUR ab 4m² bis 7 Tage
    93,00 EUR ab 4m² bis 30 Tage
    140,00 EUR ab 4m² mehr als 30 Tage

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 21.05.2025

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