Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Verfahren

Antrag ist auf amtlichem Vordruck (NV 1 A) beim  Wohnsitz-Finanzamt zu stellen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Dieser Antrag ist nur erforderlich, wenn die jährlichen Kapitalerträge 801 Euro (bei Ehegatten/Lebenspartnern 1.602 Euro) übersteigen. Ansonsten
reicht ein Freistellungsauftrag an das jeweilige Kreditinstitut aus.