Antrag ist auf amtlichem Vordruck (NV 1 A) beim Wohnsitz-Finanzamt zu stellen.
Dieser Antrag ist nur erforderlich, wenn die jährlichen Kapitalerträge 1.000 Euro (bei Ehegatten/Lebenspartnern 2.000 Euro) übersteigen. Ansonsten
reicht ein Freistellungsauftrag an das jeweilige Kreditinstitut aus.
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Merkblatt zur Rentenbesteuerung
Aktualisiert am 21.07.2025