Wenn Sie bereits in Deutschland leben und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen unbefristeten Aufenthaltstitel, die Niederlassungserlaubnis beantragen.
Wichtige Informationen finden Sie hier:
Die Niederlassungserlaubnis ist in der Regel zu erteilen, wenn Sie:
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis auch früher möglich. Dies muss individuell geprüft werden.
Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie die Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erfüllen, können Sie diese beim Migrationsamt beantragen.
Sie können uns eine schriftliche Anfrage per E-Mail senden an office@migrationsamt.bremen.de
Die Mitarbeiter:innen des Migrationsamtes prüfen dann, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis vorliegen und senden Ihnen dann einen Termin zu. Die Niederlassungserlaubnis kann nicht bei einem Termin zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis geprüft werden!
Wenn Sie Mitarbeiter:in einer bremischen Hochschule bzw. deren wissenschaftlichen Einrichtungen sind, buchen Sie zur Beantragung einer Niederlassungserlaubnis bitte einen Termin im "bsu - bremen_service universität": bsu@migrationsamt.bremen.de
Weitere Informationen hierzu finden Sie im „Informationsblatt zum biometrischen Passbild ab dem 01.05.2025“ in der Dienstleistung „eAT / elektronischer Aufenthaltstitel“.
der letzten 3 Monate
aktuelle Miethöhe sowie Nebenkosten
Wir informieren Sie über die Kosten, wenn wir prüfen, ob die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Sie in Betracht kommt.
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden. Wenn die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, kann die Niederlassungserlaubnis umgehend erteilt werden.
Aktualisiert am 12.08.2025