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Niederschlagswassergebühren bezahlen

  • Steuern und Abgaben

Sie möchten wissen, wie hoch die Gebühren für Niederschlagswasser sind und wie sich diese berechnen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

  • Basisinformationen

    Seit dem 01. April 2024 gibt es bei der Abrechnung der Abwassergebühren 2 Änderungen.

    • Zum einen wurden die Gebühren angepasst. 
    • Zum anderen wurde das Gebührenmodell geändert.

    Dabei ergeben sich Neuerungen für Grundstückseigentümer:innen, deren versiegelte Fläche kleiner als 1000 m² ist: Sie erhalten den Gebührenbescheid für das Schmutzwasser und das Regenwasser (Niederschlagswasser) zukünftig getrennt. Die sogenannte Abwassergebühr gibt es künftig nicht mehr

    Die Entwässerungsgebühr setzt sich für alle Grundstücke aus 2 Teilen zusammen:

    1. Die Ableitung und Aufbereitung des Schmutzwassers.
    2. Die Ableitung und Aufbereitung des Regenwassers (Niederschlagswasser).

    Niederschlagswasser ist Wasser, dass von den Grundstücken in die Kanalnetze eingeleitet wird. 

    Diese Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der überbauten und der befestigten Flächen und deren Befestigungsart, sofern diese an das Kanalsystem angeschlossen sind. Das können zum Beispiel Dachflächen, Wege oder Hofflächen sein.

    Ab 01. April 2024 kostet die Entsorgung von Niederschlagswasser 0,83 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche. Das sind 0,03 Euro mehr als zuvor.

    Die Gebührenanpassung gilt für den Zeitraum vom 01. April 2024 bis 31. Dezember 2026.

    Voraussetzungen

    • Eigentümer:in eines Grundstücks oder Nutzungsberechtige des Grundstücks.
  • Ablauf

    • Für die Gebühr des Niederschlagswassers müssen zunächst die gebührenrelevanten Flächen auf dem Grundstück ermittelt werden.
    • Grundstückseigentümer:innen oder andere Berechtigte erhalten voraussichtlich ab 2026 Erhebungsbögen mit einer Übersichtsgrafik der bebauten Flächen des Grundstücks.
    • Die ermittelten Flächen der Grundstücke werden in einem Erhebungsbogen dargestellt. In dem Erhebungsbogen werden die Eigentümer:innen gebeten, die Richtigkeit der ermittelten Flächen über ein ONLINE-Portal zu bestätigen, beziehungsweise gegebenenfalls zu korrigieren.
      • Sie erhalten von hanseWasser postalisch einen Erhebungsbogen, auf dem die versiegelte Fläche Ihres Grundstücks mithilfe von Liegenschaftskarten vorermittelt ist.
      • Prüfen Sie den Erhebungsbogen und geben Sie online eine Rückmeldung: Entweder ganz schnell und einfach bestätigen oder Korrekturen übermitteln.
    • Dem Erhebungsbogen liegt auch eine Antworthilfe bei.
      • Zur Hilfestellung sind auch Beratungsmöglichkeiten eingerichtet. Die Kontaktmöglichkeiten werden zusammen mit den Erhebungsbögen mitgeteilt. Diese finden Sie auch unter "Zuständige Stellen" - "Ansprechperson".
    • Die im Erhebungsbogen eingetragenen Dachflächen mit Dachüberstand sind aus der Liegenschaftskarte entnommen. Die Angabe der bebauten Fläche wurde aus einem statistisch ermittelten Faktor der Gebäudegrundfläche errechnet.
    • Die komplette Umstellung soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein.
    • Sie erhalten den Bescheid über die Niederschlagswassergebühren spätestens 2027, in dem dann die Gebühr vom 01.04.2024 bis zum aktuellen Abrechnungszeitraum abgerechnet wird.
      • Bei Fragen zum Bescheid und der Abrechnung nehmen Sie bitte Kontakt mit hanseWasser auf.

    Weitere Hinweise

    • Nichts ändert sich bei Grundstücken, auf denen sich mehr als 1000 m² versiegelte Fläche befinden. Dort gab es bereits in der Vergangenheit jeweils eine Gebühr für das Schmutz- und eine für das Niederschlagswasser.
    • Weitere Informationen zur Änderung der Abwassergebühren finden Sie auf der Seite hanseWasser sowie der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Die Links finden Sie unter "Weitere Informationen". 
    • Informationen zur Schmutzwassergebühr finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung "Schmutzwassergebühr bezahlen". Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen".
  • Benötigte Unterlagen

    • Erhebungsbogen
      • Sie erhalten von hanseWasser postalisch einen Erhebungsbogen.
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Gebühren / Kosten

    Für die Entsorgung von Niederschlagwasser fallen 0,83 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche an.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Fristen finden Sie im Erhebungsbogen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Ab Frühjahr 2026: Beteiligung der Grundstückseigentümer:innen per Erhebungsbogen.
    Ab Mitte 2026 bis Ende 2027: Versand der Gebührenbescheide und Abrechnung der Gebühren.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 19.01.2026

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