Verfahren

  • Für die Gebühr des Niederschlagswassers müssen zunächst die gebührenrelevanten Flächen auf dem Grundstück ermittelt werden.
    • Um die versiegelten Flächen zu ermitteln, werden zunächst Luftbilder erstellt und ausgewertet. Dies wird voraussichtlich bis Mitte 2025 dauern.
  • Grundstückseigentümer:innen oder andere Berechtigte erhalten voraussichtlich ab 2025 Erhebungsbögen mit einer Übersichtsgrafik der bebauten Flächen des Grundstücks.
  • Prüfen Sie die Berechnungsgrundlage anhand einiger Fragen, die im Erhebungsbogen enthalten sind. Dem Erhebungsbogen liegt auch ein Hilfsbogen zum Ausfüllen bei.
    • Zur Hilfestellung werden auch Beratungsmöglichkeiten eingerichtet, sobald die Erhebungsbögen verschickt werden. Die Kontaktmöglichkeiten werden zusammen mit den Erhebungsbögen mitgeteilt.
  • Schicken Sie den ausgefüllten Erhebungsbogen zurück.
  • Die komplette Umstellung soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
  • Sie erhalten den Bescheid über die Niederschlagswassergebühren dann spätestens 2027 durch die hanseWasser Bremen GmbH, in dem dann die Gebühr vom 01.04.2024 bis zum aktuellen Abrechnungszeitraum abgerechnet wird.
    • Bei Fragen zum Bescheid und der Abrechnung nehmen Sie bitte Kontakt mit hanseWasser auf.
  • Grundstückseigentümer:innen, die die Abrechnung früher brauchen, weil sie zum Beispiel die Gebühren an Mieter:innen weitergeben, können ihre versiegelten und an den Kanal angeschlossenen Flächen im Vorfeld der hanseWasser Bremen GmbH auf einem digitalen Vordruck mitteilen. Den Link zum Vordruck finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Formulare" – "Selbstauskunft für die Niederschlagswassergebühr".

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Nichts ändert sich bei Grundstücken, auf denen sich mehr als 1000 m² versiegelte Fläche befinden. Dort gab es bereits in der Vergangenheit jeweils eine Gebühr für das Schmutz- und eine für das Niederschlagswasser.
  • Weitere Informationen zur Änderung der Abwassergebühren finden Sie auf der Seite der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Wo kann ich mehr erfahren?"
  • Informationen zur Schmutzwassergebühr finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung "Schmutzwassergebühr bezahlen". Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" – "Wo kann ich mehr erfahren?"