Notenschutz für Schüler:innen mit Beeinträchtigungen beantragen
Sie möchten Notenschutz in einer Schule beantragen.
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Basisinformationen
Verzicht auf Bewertung eines Teilbereiches schulischer Leistungen bei vorliegender Beeinträchtigung.
Voraussetzungen
Bei einer
- körperlich-motorischen Beeinträchtigung,
- mit einer Beeinträchtigung beim Sprechen, Hören oder Sehen, mit einer Autismus-Spektrum-Störung oder
- mit einer erheblichen Beeinträchtigung beim Lesen oder Rechtschreiben, die die Leistungsfähigkeit in einem Teilbereich nachweislich dauerhaft einschränkt,
kann auf Antrag von der Bewertung der Leistungen in dem betreffenden Teilbereich abgesehen oder die Bewertung nach angepassten Maßstäben vorgenommen werden.
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Ablauf
- Der Antrag auf Notenschutz ist von den Erziehungsberechtigten, bei Volljährigkeit von der Schülerin oder dem Schüler selbst, bei der Schulleitung zu stellen.
- Je nach Jahrgangsstufe gibt es unterschiedliche Verfahren:
- Übergang von der vierten in die fünfte Klasse:
- Über den Antrag auf Notenschutz entscheidet die Schulleitung auf Grundlage einer Empfehlung der Zeugniskonferenz zum Ende des ersten Halbjahres der vierten Klasse.
- In den Jahrgangsstufen 5 bis 9 der Oberschule und des Gymnasiums entscheidet die Zeugniskonferenz auf der Grundlage fachlicher Stellungnahmen.
- Bei Abschlussprüfungen und prüfungsrelevanten Leistungen entscheidet die zuständige Schulbehörde über den Antrag auf Notenschutz auf der Grundlage einer aktuellen Stellungnahme der Schulleitung sowie einer Stellungnahme des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums oder des Mobilen Dienstes.
Über den gewährten Notenschutz wird ein Vermerk im Zeugnis oder im Lernentwicklungsbericht aufgenommen, der die nicht erbrachte, die nach abweichenden Maßstäben bewertete oder die nicht bewertete fachliche Leistung
benennt. Der Grund für den Notenschutz wird dabei nicht benannt.
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Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag
- Stellungnahme des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums oder des Mobilen Dienstes.
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
12 Wochen
Bei Abschlussprüfungen und prüfungsrelevanten Leistungen muss der Antrag auf Notenschutz spätestens
12 Unterrichtswochen vor Beginn des Schuljahres, in dem er greifen soll, gestellt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Einzelfallabhängige Bearbeitungsdauer.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 17.10.2025
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