Verzicht auf Bewertung eines Teilbereiches schulischer Leistungen bei vorliegender Beeinträchtigung.
Voraussetzungen
Bei einer
- körperlich-motorischen Beeinträchtigung,
- mit einer Beeinträchtigung beim Sprechen, Hören oder Sehen, mit einer Autismus-Spektrum-Störung oder
- mit einer erheblichen Beeinträchtigung beim Lesen oder Rechtschreiben, die die Leistungsfähigkeit in einem Teilbereich nachweislich dauerhaft einschränkt,
kann auf Antrag von der Bewertung der Leistungen in dem betreffenden Teilbereich abgesehen oder die Bewertung nach angepassten Maßstäben vorgenommen werden.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Formloser Antrag
- Stellungnahme des Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrums oder des Mobilen Dienstes.