Welche Fristen sind zu beachten?

12 Wochen
Bei Abschlussprüfungen und prüfungsrelevanten Leistungen muss der Antrag auf Notenschutz spätestens
12 Unterrichtswochen vor Beginn des Schuljahres, in dem er greifen soll, gestellt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Einzelfallabhängige Bearbeitungsdauer.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

gebührenfrei