12 Wochen
Bei Abschlussprüfungen und prüfungsrelevanten Leistungen muss der Antrag auf Notenschutz spätestens
12 Unterrichtswochen vor Beginn des Schuljahres, in dem er greifen soll, gestellt werden.
Einzelfallabhängige Bearbeitungsdauer.
gebührenfrei
Aktualisiert am 08.08.2025