12 Wochen
Bei Abschlussprüfungen und prüfungsrelevanten Leistungen muss der Antrag auf Notenschutz spätestens
12 Unterrichtswochen vor Beginn des Schuljahres, in dem er greifen soll, gestellt werden.
Einzelfallabhängige Bearbeitungsdauer.
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) Bremen
Aktualisiert am 17.10.2025